Maximale Aufenthaltszeit für Bachelor- und PhD-Studierende: vier Jahre
Maximale Aufenthaltszeit für Masterstudierende: zwei Jahre
Maximale Stipendiendauer: fünf Jahre (z.B. BA+MA oder MA+PhD)
Erstes Studienjahr: September 2024 bis August 2025
Wenn Studierende das Studienjahr in Übereinstimmung mit den Stipendienrichtlinien absolvieren, wird die Verlängerung des Stipendiums von der Universität und dem MOE genehmigt.