Zielgruppe:
ausgezeichnet qualifizierte Studierende, die ihr Bachelor-, Master/Diplomstudium an einer akkreditierten österreichischen Universität bzw. einer Fachhochschule durchgeführt haben.
Zielinstitution:
Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Optimierung der akademischen Voraussetzungen im Hinblick auf das angestrebte Berufsziel.
Absolvierung eines ein- bzw. zweijährigen Masterstudiums (first oder second Master) an der deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest (AUB) im Sinne einer Ergänzung des in Österreich absolvierten Bachelor- bzw. Masterstudiums.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Für Studienvorhaben beginnend im akademischen Jahr 2023/24.
Zum Einreichtermin soll der Abschluss des für die Aufnahme in Budapest relevanten Bachelor-, Master/Diplomstudiums nicht länger als 24 Monate zurückliegen, da es sich um konsekutive und nicht um "Mid career" Studienprogramme handelt. Detaillierte Informationen zu den Masterstudiengängen der AUB finden Sie hier:
https://www.andrassyuni.eu/.
Das Stipendium kann nur jeweils einmal zuerkannt werden. Ausgeschlossen sind Personen, die schon einmal ein Stipendium des BMBWF für den postgradualen Bereich im Studienabschnitt Master (dazu zählen auch die Fulbright Stipendien) erhalten haben.
Der Nachweis über den Studienabschluss und über die Aufnahme an der Andrássy Universität muss erbracht werden. Beides kann bis zu 1 Monat vor Kursbeginn nachgereicht werden.
Forschungsaufenthalte im Rahmen einer Dissertation an einer österreichischen Universität werden nicht gefördert (siehe Marietta Blau Stipendien!).
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung noch nicht zur Realisierung des beabsichtigten Studienvorhabens an der Zieluniversität befinden.
Von der OeAD GmbH vermittelte Lektorinnen und Lektoren sind zur Bewerbung zugelassen.
Allgemeine Hinweise:
Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter
https://oead.at/datenschutz/.
Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.