Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Andrássy Stipendium des BMBWF
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Ungarn
 
Fachbereich:
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Graduates
Postgraduierte
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
max. 22 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich

Monatlicher Stipendienbeitrag EUR 1.250,--

Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.
Kein Reisekostenzuschuss

Die Kosten für die Unterkunft sind aus dem Stipendium zu bezahlen
 
Einreichtermin:
15. 05. 2023
zuletzt
Bewerbungsformular:
Die Bewerbung erfolgt online unter: www.scholarships.at
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielgruppe:
ausgezeichnet qualifizierte Studierende, die ihr Bachelor-, Master/Diplomstudium an einer akkreditierten österreichischen Universität bzw. einer Fachhochschule durchgeführt haben.

Zielinstitution:
deutschsprachige Andrássy Universität in Budapest: https://www.andrassyuni.eu/

Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Optimierung der akademischen Voraussetzungen im Hinblick auf das angestrebte Berufsziel.
Absolvierung eines ein- bzw. zweijährigen Masterstudiums (first oder second Master) an der deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest (AUB) im Sinne einer Ergänzung des in Österreich absolvierten Bachelor- bzw. Masterstudiums.

Bewerbungsvoraussetzungen:
Für Studienvorhaben beginnend im akademischen Jahr 2023/24.

Zum Einreichtermin soll der Abschluss des für die Aufnahme in Budapest relevanten Bachelor-, Master/Diplomstudiums nicht länger als 24 Monate zurückliegen, da es sich um konsekutive und nicht um "Mid career" Studienprogramme handelt. Detaillierte Informationen zu den Masterstudiengängen der AUB finden Sie hier: https://www.andrassyuni.eu/.

Das Stipendium kann nur jeweils einmal zuerkannt werden. Ausgeschlossen sind Personen, die schon einmal ein Stipendium des BMBWF für den postgradualen Bereich im Studienabschnitt Master (dazu zählen auch die Fulbright Stipendien) erhalten haben.

Der Nachweis über den Studienabschluss und über die Aufnahme an der Andrássy Universität muss erbracht werden. Beides kann bis zu 1 Monat vor Kursbeginn nachgereicht werden.

Forschungsaufenthalte im Rahmen einer Dissertation an einer österreichischen Universität werden nicht gefördert (siehe Marietta Blau Stipendien!).

Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung noch nicht zur Realisierung des beabsichtigten Studienvorhabens an der Zieluniversität befinden.

Von der OeAD GmbH vermittelte Lektorinnen und Lektoren sind zur Bewerbung zugelassen.

Allgemeine Hinweise:
Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.

Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.

Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/.

Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in vier Stufen:

1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewerbung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Persönliche Interviews in Wien

Letztentscheidung durch das BMBWF

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) regelt folgende Punkte:

Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
BMBWF Erlass GZ 2022-0.129.779
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung sowie An- und Abreise möglich und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Auslandsaufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge des Auslandsaufenthalts sowie der An- und Abreise entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten unbedingt zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

http://www.andrassyuni.hu/

Weitere Infos:
Magdalena Krautzer, MA magdalena.krautzer@oead.at

Steuerliches, Versicherung etc. http://ec.europa.eu/euraxess/
 
Letzte Änderung:
23.01.2023
 
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