Voraussetzungen: Als Preisträger/innen kommen Personen in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Der Preis wird an Personen ab dem 40. Lebensjahr für bedeutende wissenschaftliche Leistungen vergeben.
Fachbereiche: Geistes- u. Sozialwissenschaften (z. B. Philosophie, Theologie, Historische Wissenschaften, Sprach- u. Literaturwissenschaften, Kulturwissenschaften, Interdisz. Geisteswissenschaften, Politische Wissenschaften, Rechtswissenschaften, Soziologie, Ethnologie, Volkskunde, Wirtschaftswissenschaften, etc.)
Antragsformalitäten: Ausreichend begründete Vorschläge (fachliche Begründung, Lebenslauf, Publikationsliste etc.)
Vergabetermin: Lt. Turnus