Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Eine institutionelle Anbindung ist nicht notwendig. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.
Kriterien zur Antragstellung
- Eine Antragstellung auf ein „Forschungsstipendium für promovierte Wissenschaftler/innen“ ist nur möglich, wenn der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Relevant ist das Datum der Promotionsurkunde. (Diese Einschränkung gilt nicht für Forschungsstipendien nach der Habilitation.)
- Zum Antragszeitpunkt muss die Dissertation bereits veröffentlicht sein. Das Vorliegen eines Verlagsvertrages ist nicht ausreichend.
- Das Thema des beantragten Forschungsvorhabens muss sich deutlich vom Promotionsthema unterscheiden.