Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Ernst Mach-Stipendium - ASEA-UNINET
Herkunftsland:
Indonesien; Malaysia; Philippinen; Thailand; Vietnam
Zielland:
Österreich
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien, Forschungsförderung
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien, Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Postdocs
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation in Zusammenarbeit mit ASEA-UNINET
Dauer:
Undergraduates, Graduates (Studierende im Bachelorstudium, mit Bachelorabschluss oder höherem Ausbildungsgrad) nur aus dem Bereich Musikpraxis: Instrumental- und Gesangsdarbietung, Komposition und Dirigieren): 9 Monate
Postgraduates: 36 Monate
Postdocs: 4 bis 9 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate
  • Stipendium: 1.300 Euro
  • Monatlicher Mobilitätszuschuss: 300 Euro (nur bei ganzen Doktoratsstudien)

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
  • OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 330 Euro bis 800 Euro (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2025/26 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich 24 Euro als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
  • Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 55 Euro bis 200 Euro (Richtwert; hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab). Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.
  • Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich 300 Euro übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzieller Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.

3. Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.

4. Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern („Least Developed Countries, Low Income Countries und Lower Middle Income Countries and Territories“ gem. DAC-Liste 2022/23 + Gabun, Malaysia, Namibia, Südafrika, Thailand [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/BMBWF_travel_allowance_dac_list_2022-2023_final.pdf]) bzw. Rückreise erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von bis zu 1.200 Euro ausbezahlt.
Einreichtermin:
01. 03. 2025
Direkt bewerben
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich

Bewerben können sich:
  • Undergraduates und Graduierte (oder höherer Ausbildungsgrad) künstlerischer Studienrichtungen für einen Studienaufenthalt im Bereich Musik Praxis (Instrumental- und Gesangsdarbietung, Komposition und Dirigieren);
  • Postgraduierte, die ein Doktoratsstudium an einer ASEA-UNINET Mitgliedsuniversität in Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam oder auf den Philippinen durchführen;
  • Postgraduierte, die ein vollständiges Doktoratsstudium in Österreich durchführen wollen und dafür die Zulassungsbedingungen erfüllen und deren Studienabschluss an einer Hochschuleinrichtung außerhalb Österreichs erfolgte;
  • Postdocs, die in Lehre und Forschung an einer ASEA-UNINET Mitgliedsuniversität in Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam oder auf den Philippinen tätig sind.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Staatsbürgerschaft einer der folgenden Länder besitzen: Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam oder Philippinen.

Im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften werden wirtschaftswissenschaftliche Themenstellungen mit Technologie- bzw. Industriebezug bevorzugt.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Liste der ASEA-UNINET Partnerinstitutionen: hier [https://asea-uninet.org/network-members/member-universities/]

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Undergraduates, Graduates, Postgraduates, Doktoratsstudierende: 35 Jahre
Postdocs: 45 Jahre

Sprachkenntnisse:
sehr gute Kenntnisse der englischen und/oder deutschen Sprache

Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber im Bereich Musik: Bitte lesen Sie die FAQs zum Thema Musik bevor Sie mit der Bewerbung beginnen. [https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/ernst-mach-stipendien/faq-ernst-mach-stipendium-asea-uninet/#25-was-muss-ich-bei-der-bewerbung-um-ein-stipendium-im-bereich-musik-beachten]

Bewerbungsdokumente:
  • Research Proposal (5-10 Seiten) / im Bereich Musikpraxis: Motivationsschreiben mit Video-/Audiodateien mit musikalischen Darbietungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers; dieses ersetzt das Research Proposal)
    Das Research Proposal für ein innovatives Projekt muss sich auf spezifische Forschungsfragen konzentrieren sowie eine klare und detaillierte Beschreibung der Forschungsrichtung und -ziele sowie eine Darstellung der methodischen Vorgehensweise beinhalten. Es soll folgende Punkte beinhalten:
    • klare Problembeschreibung
    • Literaturüberblick (inkl. Referenzen)
    • zu erwartende Ergebnisse
    • möglicher Beitrag des Projekts zur Forschung(slandschaft) in Österreich und/oder im Heimatland
    • methodische Vorgehensweise (Forschungsdesign, Forschungsfragen bzw. - hypothesen, Forschungsmethode)
    • Arbeits- und Zeitplan
    • Publikationsliste (wenn bereits vorhanden) oder Qualifikationsnachweise hinsichtlich der geplanten Forschung.
  • Schriftliche Zusage der Betreuerin/des Betreuers der österreichischen Zieluniversität. Eine solche Betreuungszusage kann für die ausgeschriebenen Stipendienkategorien nur von Angehörigen einer österreichischen ASEA-UNINET Mitgliedsuniversität, die eine Venia Docendi (z.B. durch eine Full oder Associate Professur) verfügen, ausgestellt werden.
    Im Bereich Musikpraxis: "Letter of Endorsement" der österreichischen Musikuniversitäten, dieser ersetzt die Betreuungszusage. Informationen dazu sind in den FAQs zu finden. [https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/ernst-mach-stipendien/faq-ernst-mach-stipendium-asea-uninet/#25-was-muss-ich-bei-der-bewerbung-um-ein-stipendium-im-bereich-musik-beachten]
  • Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der/des Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.
  • Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto).
  • Kopie aller Hochschulabschlusszeugnisse sowie der Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache.

Häufig gestellte Fragen / FAQs:
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Stipendienprogramm und zum Bewerbungsprocedere können in den FAQs [https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/ernst-mach-stipendien/faq-ernst-mach-stipendium-asea-uninet/] nachgelesen werden.

Allgemeine Hinweise:
  • Das Stipendienprogramm wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) finanziert.
  • Bei allen Stipendien für Österreich gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Bewerberinnen/Bewerber, die in Österreich um Zulassung an einer Hochschuleinrichtung ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.
  • Bewerberinnen/Bewerber, die zu Forschungszwecken nach Österreich kommen und daher nicht um Zulassung ansuchen müssen, müssen die Kenntnis jener Sprache nachweisen, in der sie das Projekt in Österreich verwirklichen wollen.
  • Das Einverständnis der österreichischen Betreuerin/des österreichischen Betreuers ist erforderlich.
  • Kurzstipendien (1-3 Monate) sind vorrangig im Zeitraum Jänner bis Juni zu konsumieren. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung kommen. Es sollte daher schon bei der Antragstellung der Bewerbung darauf geachtet werden, Kurzstipendien vorrangig für den Zeitraum Jänner bis Juni zu beantragen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule
  • Es wird dringend empfohlen, das Zulassungsverfahren an Universitäten der Künste gleichzeitig mit dem Bewerbungsverfahren zu gestalten!
  • Die Bewerbung um ein Stipendium setzt noch keine Zulassung an einer Universität der Künste voraus.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt!

Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrags insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter aus dem ASEA-UNINET
4. Auswahlinterviews durch ASEA-UNINET-Expertinnen und -Experten. Kriterien sind u.a. Sprachkompetenz und Relevanz des Projekts für die Entwicklung des Heimatlandes bzw. dessen Wissenschaft
5. Letztentscheidung durch das BMBWF

Bei Bewerbungen im Bereich Musikpraxis:
1. Formalprüfung
2. Bewertung durch verpflichtende Auditions
3. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat).

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekosten- und/oder Mobilitätszuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm “Stipendienprogramme INCOMING“ des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_INCOMING_fuer_24-29_--_2024-05-21_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.844

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Christoph Niederhauser, MSc
T +43 1 53408-409
E christoph.niederhauser@oead.at
H https://oead.at/, https://asea-uninet.org/
Letzte Änderung:
27.09.2024
Abfragedatum:
03.10.2024 15:26:20