Die Förderprogramme dienen einer klaren Fokussierung der strategischen Ziele der WISS 2030 und garantieren einen möglichst effektiven Einsatz der verfügbaren Mittel. Die darin entwickelten Fördermaßnahmen sind die Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln. Bei Bedarf können diese laufend weiterentwickelt, ergänzt oder erneuert werden.
In den Programmen werden alle spezifischen Ziele und Erfordernisse festgelegt:
- Programm 1: Stärkung der FTI-Struktur
- Programm 2: Kooperative & einzelbetriebliche FTI-Projekte
- Programm 3: Auf- und Ausbau von F&E-Infrastruktur (derzeit in Ausarbeitung)
- Programm 4: (Ko)-Finanzierungen zu Bundes- und EU-Programmen (derzeit in Ausarbeitung)