Zielsetzung:
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit,
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
Bewerben können sich:
Postdocs, die an einer Hochschuleinrichtung in einem außereuropäischen Entwicklungsland forschen und/oder lehren und ein Stipendium für Österreich hatten, welches durch die OeAD-GmbH administriert wurde.
Bei Stipendienantritt müssen mindestens 3 Jahre seit dem letzten vom OeAD administrierten Stipendium in Österreich vergangen sein.
Höchstalter: 45 Jahre
Für Einreichtermin
1. Februar 2025: am oder nach dem 1. Oktober 1979 geboren
Sprachkenntnisse: sehr gute Kenntnisse der englischen und /oder deutschen Sprache.
• Bewerberinnen bzw. Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten sind nicht antragsberechtigt.
• Im Rahmen dieses Programms kann nur alle 3 Jahre ein Stipendium beantragt werden.
• Das Stipendium wird nur für ein Forschungsvorhaben zuerkannt, das in der beantragten Forschungslaufzeit (maximal 3 Monate) auch durchführbar ist.
Bewerbungsdokumente:
• Einverständniserklärung des wissenschaftlichen Partners in Österreich
• Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
• aktueller Anstellungsnachweis der Heimatinstitution
(Hochschule bzw. Universität in einem außereuropäischen Entwicklungsland)
• lückenloser Lebenslauf
• gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über Ihr PhD- oder Doktoratsstudium
Allgemeine Hinweise:
• Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
• Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
• Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
• Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschuleinrichtung.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter
https://oead.at/de/datenschutz .