Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Ernst Mach-Nachbetreuungsstipendium (EZA)
Herkunftsland:
Afghanistan; Ägypten; Algerien; Amerikanisch-Samoa; Angola; Äquatorialguinea; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Äthiopien; Bangladesch; Belarus; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botsuana; Brasilien; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; China; Cookinseln; Costa Rica; Cote d'Ivoire; Dominica; Dominikanische Republik; Dschibuti; Ecuador; El Salvador; Eritrea; Eswatini; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Irak; Iran; Jamaika; Jemen; Jordanien; Kambodscha; Kamerun; Kasachstan; Kenia; Kirgisistan; Kiribati; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo - Demokratische Republik; Korea - Demokratische Volksrepublik; Kuba; Laos; Lesotho; Libanon; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marokko; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien - Föderierte Staaten von; Mongolei; Montserrat; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Nicaragua; Niger; Nigeria; Niue; Pakistan; Palästina; Palau; Panama; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Ruanda; Salomonen; Sambia; Samoa; Sao Tome und Principe; Senegal; Sierra Leone; Simbabwe; Somalia; Sri Lanka; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Südafrika; Sudan; Südsudan; Suriname; Syrien - Arabische Republik; Tadschikistan; Tansania - Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tokelau; Tonga; Tschad; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vietnam; Wallis und Futuna; Zentralafrikanische Republik
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postdocs
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
1-3 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate: 1.300 Euro

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
  • OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: im Regelfall derzeit rund 330 Euro bis 800 Euro. (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2025/26 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich 24 Euro als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
  • Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 55 Euro bis 200 Euro (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab). Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.
  • Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich 300 Euro übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzieller Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.

3. Reisekostenzuschuss: Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern („Least Developed Countries, Low Income Countries und Lower Middle Income Countries and Territories“ gem. DAC-Liste 2022/23 + Gabun, Malaysia, Namibia, Südafrika, Thailand [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/BMBWF_travel_allowance_dac_list_2022-2023_final.pdf]) bzw. Rückreise erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von bis zu 1.200 Euro ausbezahlt.
 
Einreichtermin:
01. 02. 2025
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Die Bewerbung ist nur elektronisch unter www.scholarships.at möglich. Eine Antragsstellung in Papierform ist NICHT möglich.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich

Bewerben können sich:
Postdocs, die an einer Hochschuleinrichtung in einem außereuropäischen Entwicklungsland forschen und/oder lehren und ein Stipendium für Österreich hatten, welches durch die OeAD-GmbH administriert wurde.
Bei Stipendienantritt müssen mindestens 3 Jahre seit dem letzten vom OeAD administrierten Stipendium in Österreich vergangen sein.

Höchstalter: 45 Jahre
Für Einreichtermin
1. Februar 2025: am oder nach dem 1. Oktober 1979 geboren

Sprachkenntnisse: sehr gute Kenntnisse der englischen und /oder deutschen Sprache.

• Bewerberinnen bzw. Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten sind nicht antragsberechtigt.
• Im Rahmen dieses Programms kann nur alle 3 Jahre ein Stipendium beantragt werden.
• Das Stipendium wird nur für ein Forschungsvorhaben zuerkannt, das in der beantragten Forschungslaufzeit (maximal 3 Monate) auch durchführbar ist.

Bewerbungsdokumente:
• Einverständniserklärung des wissenschaftlichen Partners in Österreich
• Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
• aktueller Anstellungsnachweis der Heimatinstitution
(Hochschule bzw. Universität in einem außereuropäischen Entwicklungsland)
• lückenloser Lebenslauf
• gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über Ihr PhD- oder Doktoratsstudium

Allgemeine Hinweise:
• Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
• Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
• Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
• Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschuleinrichtung.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Auswahlprozess:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen!

Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Nebentätigkeit:
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat).

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht sowie einen kurzen Artikel über die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der österreichischen Hochschule zu übermitteln.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien (ARR) 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm “Stipendienprogramme INCOMING“ des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_INCOMING_fuer_24-29_--_2024-05-21_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.844

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Katharina Engel
T +43 1 53408 450
E katharina.engel@oead.at
H https://oead.at
 
Letzte Änderung:
25.11.2024
 
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