Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Auslandslektoratsstellen für deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde an ausländischen Universitäten
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Bulgarien; Frankreich; Irland; Italien; Kroatien; Polen; Portugal; Rumänien; Slowakei; Slowenien; Spanien; Tschechische Republik; Ungarn; Vereinigtes Königreich
 
Fachbereich:
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National, International
Zielgruppe:
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Postdocs
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Abteilung Auslandsstandorte und Sprache
Dauer:
1-5 Studienjahre
Kontingent:
Erfahrungsgemäß werden pro Jahr ca. 20 Lektoratsstellen neu- bzw. nachbesetzt
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich

Zuschuss zu den Aufenthaltskosten:
Die Höhe des Zuschusses ist vom jeweiligen Zielort (Lokalgehalt aufgrund eines Anstellungsverhältnisses an der Gastuniversität) abhängig und wird jährlich vom OeAD und BMBWF berechnet, beträgt jedoch höchstens EUR 2.140,-- monatl. (10x im Jahr)

Reisekostenzuschuss:
Jährlich bis zu EUR 1.500,-- für je eine Hin- und Rückreise zwischen dem Heimat- und dem Tätigkeitsort nach Vorlage der Originalrechnungen. Als Reisekosten werden ausschließlich die Kosten für das günstigste zumutbare Verkehrsmittel zwischen dem in der Bewerbung genannten Wohnort in Österreich und dem jeweiligen Lektoratsstandort anerkannt.
Bis 15 Stunden Fahrzeit in Fernbussen und Eisenbahnen sind für Postgraduierte, Doktoratsstudierende und Post-Docs zumutbar.

Vorabbesuch am Gastinstitut:
Einmalig bis zu EUR 1.500,-- nach Vorlage der Originalrechnung für Reise und Übernachtung (Analog zur RGV, Gebührenstufe IIa) aber keine Taggelder. Als Reisekosten werden ausschließlich die Kosten für das günstigste zumutbare Verkehrsmittel zwischen dem in der Bewerbung genannten Wohnort in Österreich und dem jeweiligen Lektoratsstandort und retour anerkannt.

Zertifikatskurs "Auslandslektorat. Weiterqualifizierung für Universitätslektor*innen":
Vorbereitung auf die Lektoratstätigkeit in Form eines Zertifikatskurses der Universität Wien; Modul 1 ist verpflichtend Anfang Juli 2024 abzulegen. Die anfallenden Kursgebühren trägt das BMBWF.
Weitere Informationen: https://www.postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/internationales-wirtschaft/auslandslektorat/

Lehrmaterialien:
Kostenersatz für erforderliche und am Gastinstitut verbleibende Lehrmaterialien:
- Bücher – einmalig bis zu EUR 300,--
- bis zu drei Abonnements österreichischer Literatur- und Fachzeitschriften
- bis zu zwei Wochenendausgaben von Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften (oder tägliche e-paper-Ausgabe)

Teilnahme an regionalen Lektorinnen- und Lektorentreffen:
Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten durch die OeAD GmbH aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
 
Einreichtermin:
11. 06. 2024
zuletzt
Bewerbungsformular:
Die Bewerbung erfolgt online unter: http://www.scholarships.at
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung der Lektoratstätigkeit:
Neben der Unterrichtstätigkeit an der Gastuniversität (im Regelfall Institute für deutsche Sprache und Literatur in den allgemeinen Fachbereichen Sprachvermittlung, Landeskunde, Literatur und Kulturgeschichte je nach Erfordernis im Ausmaß von 12 bis 14 Unterrichtsstunden pro Woche):
  • Hochschuldidaktische und persönliche Weiterentwicklung der Absolventinnen und Absolventen der österreichischen Universitäten durch Erwerb von Lehr- und Prüfungserfahrung an Universitäten/Hochschulen international
  • Erwerb von Lehrpraxis im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“
  • Erwerb von Auslandslehrerfahrung im fremdsprachigen Ausland
  • Durchführung von eigenen Forschungsarbeiten und anderer Formen eigener wissenschaftlicher Weiterbildung
  • Erwerb von Erfahrungen bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen, um damit ein zeitgemäßes Österreichbild in all seinen Facetten zu vermitteln. Dies soll in Abstimmung mit den Österreichischen Botschaften, Kulturforen und Österreich-Bibliotheken vor Ort erfolgen.
Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Abgeschlossenes Universitätsstudium in Österreich bzw. der Nachweis des Abschlusses vor dem Dienstantritt an der Gastuniversität
  • Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) in Österreich während der letzten beiden Jahre vor der Ausreise (ausgenommen Teilnahme an anderen staatlichen Mobilitätsprogrammen)
  • Beherrschung der deutschen Sprache auf C2-Niveau und Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in ihrer österreichischen Varietät zu vermitteln
  • Zusätzlich zum Studienabschluss eines einschlägigen Fachbereichs im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften oder eines Lehramtsstudiums wird eine Vorbildung im Bereich "Deutsch als Fremdsprache" dringend empfohlen. Für Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss in Studienfachrichtungen der Sozialwissenschaften (Erziehungswissenschaften, Politikwissenschaften, Soziologie, Kommunikationswissenschaften) ist eine Bewerbung möglich, wenn die Erreichung der Ziele der Lektoratstätigkeit plausibel erwartet werden kann. Eine Ausbildung in "Deutsch als Fremdsprache" ist für Bewerber und Bewerberinnen mit diesen Fachrichtungen obligatorisch.
  • Bewerbungen sind für ein oder mehrere Zielländer möglich, genauere Informationen sind der Seite https://oead.at/lektorat zu entnehmen.
  • Bei Aufnahme ins Programm muss Anfang Juli eine zweiwöchige Vorbereitung (Modul 1 des Zertifikatskurses "Auslandslektorat. Weiterqualifizierung für Universitätslektor*innen") in Wien besucht werden.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Der Abschluss des erforderlichen akademischen Grades (Mag./MA/ggf. PhD) darf bei Tätigkeitsantritt nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

Weitere Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
  • Das Stipendium kann nur an einer Gastuniversität in Anspruch genomomen werden, die mit der OeAD-GmbH eine Vereinbarung zur Förderung einer Lektoratsstelle hat. Aktuelle Standorte der Lektorate sind auf der Webseite des Lektoratsprogramms zu finden.
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während des regulären Unterrichts- und Prüfungsbetriebes am Standort der Gastuniversität anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen sowie in Absprache und mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der OeAD-GmbH gestattet, Nebenbeschäftigungen aller Art aufzunehmen.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Vorauswahlgespräch vor einer Fachkommission in Österreich (Februar)
4. Spezifische Bewerbung - Weiterleitung der Unterlagen von im Vorauswahlgespräch qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten an ausländische Universitäten, an denen eine Lektoratsstelle besetzt wird (März/April)
5. Letztgültige Auswahlentscheidung durch die ausländischen Universitäten (Mai/Juni)

Förderungsvertrag:
Neben dem Anstellungsvertrag an der Gastuniversität erhalten die Lektorinnen und Lektoren vor Tätigkeitsantritt einen Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben und Annahmeerklärung) von der OeAD-GmbH. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Meldepflicht über Nebenbeschäftigung; Leistungsnachweis; Berichtspflicht; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Jede Stipendiatin/jeder Stipendiat ist verpflichtet, die widmungsgemäße Inanspruchnahme des Stipendiums in Form eines Berichtes nach Abschluss jedes Studienjahres bei der OeAD-GmbH nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung

Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html

Kulturabkommen Bulgarien BGBl. Nr. 340/1974
Kulturabkommen Frankreich BGBl. Nr. 220/1947
Kulturabkommen Großbritannien BGBl. Nr. 60/1953
Kulturabkommen Italien BGBl. Nr. 270/1954
Kulturabkommen Kroatien BGBl. Nr. III/177/2005
Kulturabkommen Polen BGBl. Nr.434/1973
Kulturabkommen PortugalBGBl. Nr 230/1984
Kulturabkommen Rumänien BGBl. Nr. 140/1973
Kulturabkommen Rumänien (Zusatzprotokoll) BGBl. Nr. 247/1975
Kulturabkommen Slowakei BGBl. Nr. III/170/2000
Kulturabkommen Slowenien BGBl. Nr. III/90/2002
Kulturabkommen Spanien BGBl. Nr. 480/1976
Kulturabkommen Tschechien BGBl. Nr. III/38/2009
Kulturabkommen Ungarn BGBl. Nr. 519/1977

Einzelförderung gem. § 1 Abs.2 Z.1 ARR 2004 (BGBl II Nr. 51/2004)
Erlass BMBWF-GZ 2023-0.442.065
Sonstige Information:
Das Lektoratsprogramm teilt sich aus dienst- und förderungsrechtlichen Gründen in Stellen in Ländern, die innerhalb und solche, die außerhalb der Europäischen Union gefördert werden. Lektorate in Großbritannien werden nach derzeitigem Stand ebenso behandelt wie Stellen innerhalb der EU.

Lektorate innerhalb der Europäischen Union werden durch ein Forschungsstipendium unter dem Programmtitel "Lektoratsstipendium für deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde an ausländischen Universitäten" gefördert.

Für Stellen außerhalb der Europäischen Unionerrichtet die OeAD-GmbH mit der Lektorin oder dem Lektor - zusätzlich zur Anstellung der Lektorin bzw. des Lektors an der jeweiligen Gastuniversität - ein Anstellungsverhältnis mit der Bezeichnung „Akademische Mitarbeiterin bzw. Akademischer Mitarbeiter zur Förderung der bilateralen Wissenschaftskooperation zwischen Hochschulen in Österreich und einer Universität im Ausland sowie zur Vermittlung österreichischer Kultur im Zusammenhang mit einem Lektorat für deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde an ausländischen Universitäten“.

Diese Unterscheidung hat auf den Bewerbungs-, Vermittlungs- und Auswahlvorgang keine Auswirkungen. Deshalb erfolgt die Antragstellung mit ein und demselben Formular. Es ist somit auch möglich, sich für Stellen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zu bewerben.

BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung
Abteilung Auslandsstandorte und Sprache
1010 Wien, Universitätsstraße 5
T (01) 53408-452 F (01) 53408-499
E lektoratsprogramm@oead.at; www.oead.at/lektorat
 
Letzte Änderung:
10.06.2024
 
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Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.