Der Österreichische Herzfonds gewährt Förderungen für Forschung auf dem Gebiet der klinischen Kardiologie. Es können nur spendenbegünstigte Organisationen gefördert werden: Voraussetzung ist, dass die einreichende Organisation auf der Liste der spendengegünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen aufscheint. Ein Nachweis für die vorhandene Spendenbegünstigung ist dem Antrag beizulegen.
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Restmittel für die Durchführung des gesamten Projekts nachweislich von anderer Stelle / anderen Stellen zugesagt sind. Ein Nachweis ist dem Projektantrag beizulegen oder nachzureichen.