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Studienförderungsgesetz - Studienabschlussstipendium
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Zuschüsse
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Fördergeber:
Studienbeihilfenbehörde
Dauer:
6 bis 18 Monate
Kontingent:
unbeschränkt
Dienstleistung:
Das Studienabschlussstipendium beträgt - abhängig vom bisherigen Beschäftigungsausmaß - zwischen 813,- und 1.393,- Euro monatlich.
 
Einreichtermin:
Jederzeit
Bei der Antragsstellung kann die/der Studierende den Zeitpunkt, ab dem das Stipendium zuerkannt werden soll, selbst bestimmen. Die Zuerkennung erfolgt frühestens im Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.
Einreichstelle:
8020 Graz, Metahofgasse 30/II, T 0316/81 33 88
6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46/2, T 0512/57 33 70
9020 Klagenfurt, Nautilusweg 11, T 0463/51 46 97
4040 Linz, Ferihumerstraße 15/2. Stock, T 0732/66 40 31
5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 22/4. Stock, T 0662/84 24 39
1100 Wien, Gudrunstraße 179a, T 01/601 73

 
Hinweise zur Bewerbung:
Für Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden, und in den letzten vier Jahren mindestens 36 Monate lang wenigstens halbbeschäftigt waren.

Weitere Informationen: https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf
Sonstige Information:
Falls der Abschluss des geförderten Studiums nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Auszahlung nachgewiesen werden kann, muss das Studienabschlussstipendium zur Gänze zurückgezahlt werden!

https://www.stipendium.at
 
Letzte Änderung:
02.09.2024
 
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