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Studienförderungsgesetz - Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
Studienbeihilfenbehörde
Dauer:
gesetzlich vorgesehene Studienzeit ("Mindeststudienzeit") zuzüglich eines "Toleranzsemesters" (bei Diplomstudien je Studienabschnitt)
Kontingent:
unbegrenzt
Dienstleistung:
Die Höhe beträgt zwischen 1.072, - und 5,- Euro monatlich. Da das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt, erhalten Selbsterhalter durchschnittlich höhere Beihilfen als Nicht-Selbsterhalter.
 
Einreichtermin:
Jährlich (15. 12.)
ab 20.09. für das WS
Jährlich (15. 05.)
ab 20.02. für das SS
Einreichstelle:
8020 Graz, Metahofgasse 30/II, T 0316/81 33 88
6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46/2, T 0512/57 33 70
9020 Klagenfurt, Nautilusweg 11, T 0463/51 46 97
4040 Linz, Ferihumerstraße 15/2. Stock, T 0732/66 40 31
5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 22/4. Stock, T 0662/84 24 39
1100 Wien, Gudrunstraße 179a, T 01/601 73

 
Hinweise zur Bewerbung:
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist eine Sonderform der Studienbeihilfe und hat den Vorteil, dass das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Beihilfe keine Rolle spielt.

Voraussetzung ist, dass man sich vor der Zuerkennung einer Studienbeihilfe mindestens vier Jahre lang "selbst erhalten" hat, das heißt im Wesentlichen, ein Einkommen von mindestens 11.000,- Euro im Kalenderjahr erzielt zu haben.

Weitere Informationen: https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf
Sonstige Information:
 
Letzte Änderung:
02.09.2024
 
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